Schutz durch die Arbeitsrechtsexperten
Wenn es um den Beruf und damit um die wirtschaftliche Existenz geht, sollten Erwerbstätige im Konfliktfall den bestmöglichen Rechtsschutz erhalten. Deshalb bietet die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an. Denn wer könnte den Mitgliedern im Fall der Fälle besser zu Seite stehen als die Arbeits- und Sozialrechtsprofis von Deutschlands versiertestem Anwalt in Fragen des Arbeitnehmerrechts?
Bestens vertreten
Für den ver.di-Rechtsschutz arbeiten spezialisierte Juristinnen und Juristen von ver.di und der DGB Rechtsschutz GmbH. Jährlich werden diese in ca. 50.000 Verfahren für unsere Mitglieder tätig. Der Rechtsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf das Arbeits- und Sozialrecht. Auch in Fragen des Beamtenrechts und im berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz kompetente fachliche Vertretung.
Kompetent beraten
Der Gang vor den Richterstuhl sollte in einem Streitfall nur die letzte Möglichkeit sein. Deshalb beginnt der Rechtsschutz bei ver.di immer mit einer umfassenden Beratung zum Sachverhalt und möglichen Vorgehen. Wenn sich zeigt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, streiten unsere Juristinnen und Juristen für Ihr Recht – wenn nötig, durch die Instanzen. ver.di übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.
Der kostenfreie Rechtsschutz wird ver.di-Mitgliedern gewährt, soweit sie zum Zeitpunkt der Entstehung eines Streitfalles mindestens drei Monate ordnungsgemäß Mitglied von ver.di sind und satzungsgemäßen Beitrag zahlen. Der Rechtsschutz ist eine freiwillige Mitgliederleistung. Bereits ab Beginn der Mitgliedschaft werden Rechtsauskünfte im Rahmen der Mitgliederbetreuung erteilt. Alle Voraussetzungen und Informationen gibt es hier ...
Das ver.di Team im Bezirk Ruhr-West
Essen: +49 201 24752 - 0
Oberhausen: +49 208 45671 - 0
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Essen: Fax +49 201 24752 - 30
Oberhausen: Fax +49 208 45671 - 20
Da unsere Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre in vielen, auch auswärtigen, Terminen gebunden sind, ist für Beratungsgespräche eine vorherige Terminvereinbarung dringend erforderlich, um lange Wartezeiten oder gar vergebliche Wege zu vermeiden.
Für persönliche Beratung vor Ort in Essen und Oberhausen gilt zwingend: Termine bitte nach Vereinbarung!