Im Mitgliedsbeitrag schon drin

Lohnsteuerservice

Eine Beratung kann erfolgen, wenn satzungsgemäßer Beitrag entrichtet wird.
© Wolfgang Schlösser
Lohnsteuerservice
28.04.2023

Habt Ihr euch beim Ausfüllen Eurer Steuererklärung auch schon gewünscht, die kompetente Hilfe durch Beratende in Anspruch nehmen zu können?

Als ver.di-Mitglied könnt Ihr eine kostenlose Beratung pro Lohnsteuerjahr in Anspruch nehmen.
Ihr müsst lediglich alle erforderlichen Steuerunterlagen zum Termin mitbringen.

Dieser Service wird ausschließlich von entsprechend qualifizierten Beauftragten des ver.di-Bezirks Ruhr-West durchgeführt. Selbstverständlich wahren unsere Beauftragten das Steuergeheimnis und beraten vertraulich.

 

Wie könnt ihr den Beratungsservice nutzen?


  • Benutzt unser Digitales Buchungssystem!

    Auf unserem Online-Buchungssystem könnt ihr bequem einen Termin vor Ort (persönliche Beratung in unseren Geschäftsstellen) buchen.
    Einfach einen Termin auswählen und buchen. Das war´s.

     

  • Reicht eure Unterlagen bei uns ein!

    Es ist gut zu wissen, dass Unterlagen sowohl persönlich in den Geschäftsstellen Essen und Oberhausen als auch auf postalischem Weg eingereicht werden können.

    Bitte denkt daran, bei der Einreichung auch eine telefonische Erreichbarkeit anzugeben, damit wir euch bei offenen Fragen schnell kontaktieren können.

    Die bearbeiteten Unterlagen stehen dann zur Abholung in den genannten Geschäftsstellen bereit.

     

Abgabefrist für die Steuererklärung

Die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung ist verlängert. Danach ergeben sich die folgenden Abgabetermine:

  • Veranlagungszeitraum 2023 der 02.09.2024

Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gilt wieder die normale Abgabefrist vom 31.07. des Folgejahres.

 

  • Zu welchen Themen darf der Lohnsteuerservice beraten?

    Wir helfen bei:

    • Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
    • Sonstige Einnahmen (wiederkehrende Bezüge), also Renten und Pensionen
    • Beratung bei Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld / Freibeträge für Kinder / Vermögensbildungsgesetz)
    • Lohnsteuerermäßigungsverfahren
    • Beratungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

    Wichtiger Hinweis:

    Nicht beraten darf der ver.di-Lohnsteuerservice laut Steuerberatungsgesetz in folgenden Angelegenheiten:

    • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einnahmen aus Gewerbebetrieb (inkl. Photovoltaikanlagen)
    • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
    • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    • Erstellung der Grundsteuererklärung (gilt auch für selbst genutztes Eigentum)

    Beim Vorhandensein von Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Gewerbebetrieb usw. entfällt die Beratungsbefugnis für den kompletten Steuerfall, da eine „Teil-Steuerklärung“ nicht zulässig ist.

    Selbstständige ver.di-Mitglieder können sich mit ihren Fragen über das ver.di-Mitgliedernetz an den Lohnsteuerservice wenden.

     

  • ver.di Lohnsteuerservice auch für Nichtmitglieder?

    Nein. Diesen Beratungsservice könnt Ihr ausschließlich als ver.di-Mitglied nutzen.

     

  • Steuertipps im Videochat - Online-Angebote von ver.di NRW

    Die Abteilung Mitgliederpolitik im Landesbezirk NRW bietet zu speziellen Steuerthemen Online–Veranstaltungen an, bei denen Ihr fachliche Infos und praktische Tipps erhaltet, aber auch Fragen stellen könnt.

    Die aktuellen Online-Angebote 2024 für ver.di Mitglieder in NRW stehen zur Auswahl!

    Am besten schaut ihr hier einfach regelmäßig vorbei, denn sobald die Abteilung Mitgliederpolitik wieder neue Online-Angebote bereit stellt, veröffentlichen wir diese hier.