• Exklusion | Integration | Inklusion

    Schwerbehinderte

    Mit der UN-BRK (UN-Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­tion) in 2009 wur­de der Be­griff In­klu­si­on ein­ge­führ­t. Die dar­in ent­hal­te­nen Vi­sio­nen von ei­ner in­klu­si­ven Ge­sell­schaft und ei­ner in­klu­si­ven Ar­beits­welt ge­hen weit über die Be­grif­fe Teil­ha­be (o­der Par­ti­zi­pa­tion) und In­te­gra­ti­on hi­n­aus. In­klu­siv ist ei­ne Ar­beits­welt, zu der al­le Men­schen von vorn­he­r­ein un­ein­ge­schränk­ten Zu­gang ha­ben. ­Bei der Um­set­zung der UN-BRK und bei der Wei­ter­ent­wick­lung des Be­hin­der­ten­rechts bringt sich ver­.­di ak­tiv in die Pro­zes­se ein.

Schwerbehinderte

Die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt steht im Mittelpunkt der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen.

Es geht um eine barrierefreie Arbeitsumwelt, das betriebliche Gesundheits- und Eingliederungsmanagement, die Weiterentwicklung der Rechtsprechung – alles mit dem Ziel der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wie alle anderen sollen sie ins Arbeitsleben integriert werden. ver.di-Bundes- und Landesarbeitskreise setzen sich dafür ein, ebenso wie die Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen. Dieses Engagement betrifft nicht nur eine kleine Minderheit; schon heute sind zwölf Prozent der Beschäftigten in Deutschland schwerbehindert.

ver.di Kampagnen